Aktueller Hinweis
Liebe Angehörige, liebe Betreuer*innen, liebe Besucher*innen,
nach der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 01.04.2022 ist der Zutritt ab 01.04.2022 für
• genesene (maximal 3 Monate gültig) oder
• geimpfte (max. 3 Monate gültig - ohne Auffrischungsimpfung) Besucher und externe Personen mit negativem PoC-Test (max. 24 h) möglich.
• ungeimpfte Besucher und externe Personen mit negativem PCR-Test (max. 24 h) oder POC-Test (max. 6 Stunden alt) möglich.
Sie können einen aktuellen Testnachweis mitbringen oder er wird in der Einrichtung durchgeführt.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit und nutzen Sie auch andere Testmöglichkeiten.
PCR-Testungen werden in unserer Einrichtung nicht durchgeführt.
Die aktuellen Besucherregeln finden Sie immer an der Infotafel im Eingangsbereich.
Alle anderen Maßnahmen gelten weiterhin.
Qualitätsmanagement 08.04.2022
Derzeit gilt, dass Besuche von Bewohner*innen ausschließlich nach Vorlage eines negativen Corona-Tests und mit FFP2-Maske möglich sind.
Weiterhin gilt:
- das Zutrittsverbot im Fall eines positiven Tests,
- beim Betreten des Hauses Hände desinfizieren, das Formular zur Kontaktnachverfolgung ausfüllen und den Mindestabstand einhalten.
Wichtig: Bei Symptomen wie z.B. Trockener Husten, Schnupfen, Fieber, Geschmachksverlust usw., können wir Ihnen leider keinen Zutritt gewähren.