Welche Kosten entstehen?
Deutscher Caritasverband e.V./KNA
Die Kosten entstehen durch die Leistungen, die unser Altenpflegeheim erbringt und sind im Wesentlichen:
- Pflegeleistungen
- Unterkunft
- Verpflegung
Bei Heimbewohnern mit einem Pflegegrad 2,3,4 oder 5 werden die Leistungsbeträge nach §43 Abs. 2 SGB XI gemäß den pflegeversicherungsrechtlichen Bestimmungen unmittelbar mit den Pflegekassen abgerechnet. Für die Bewohner verbleibt damit im Regelfall ein selbst zu tragender durchschnittlicher einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) am Entgelt.
Unsere aktuellen Leistungsentgelte können Sie der PDF-Datei entnehmen.