Welche Kosten entstehen
Die Kosten setzen sich aus den zwei folgenden Bereichen zusammen:
- Sachleistung nach § SGBXI
Nach Anfrage trägt die Pflegekasse die Kosten für den Pflegesatz, die Ausbildungsumlage, die Fahrtkosten und die zusätzliche soziale Betreuung. Hierfür steht Ihnen ab Pflegegrad 2 ein Monatsbetrag zur Verfügung, dieser variiert je nach Höhe des Pflegegrades. - Eigenleistung
Der Eigenanteil setzt sich aus den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Sofern der Entlastungsbetrag noch nicht verwendet wurde, können die 125€ hierfür verwendet werden.
Vor der Aufnahme ist die Abklärung der Kostenübernahme bei der Pflegekasse sinnvoll.
Für eine individuelle Information nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.