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Maßnahmen und Informationen zur Entlastung von Ratsuchenden in Corona-Zeiten

Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie mehrere milliardenschwere Hilfspakete auf den Weg gebracht, die verhindern sollen, dass zu viele Bürger*innen in finanzielle Not geraten. Der Deutsche Bundestag hat am 25.03. 2020 die entsprechenden Gesetze beschlossen, die am Sonntag, den 29.03.2020 in Kraft treten werden.

Unter anderem folgende Maßnahmen und Informationen können viele unserer Ratsuchenden in der aktuellen Situation entlasten:

Mehr Schutz für Mieter*innen
Mieter*innen, die während der Corona-Krise in Mietrückstände geraten, darf die Wohnung nicht gekündigt werden. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/022320_GE_Corona.html

Jobcenter schließen Dienststellen – Erleichterungen bei der Antragstellung
Wer einen Neuantrag bis 30.9.2020 beim Jobcenter stellt  und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes behalten.  Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.  Ds Formular für den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen

Seit 18. März ist das Jobcenter Heidelberg für den Publikumsverkehr geschlossen. Für alle leistungsrechtlichen und vermittlerischen Anliegen (z.B. Neuantragstellung, Weiterbewilligungsanträge, Fragen zu Kosten der Unterkunft, Ortsabwesenheiten, Beratungswünsche etc.) ist das Jobcenter telefonisch unter 06221 – 9159 222  für Sie da. Aufgrund des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch jedoch nur eingeschränkt erreichbar.

Die Bundesagentur für Arbeit hat für den Bereich des Arbeitslosengeld 2 nach SGB II eine eigene Internetseite online  gestellt: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung , damit alle Betroffenen möglichst einfach Antragsunterlagen sowie die Info-Blätter und Ausfüllhinweise finden und nutzen können. Diese Seite wird täglich ergänzt und weiterentwickelt inkl. angedachter vereinfachter Antragsunterlagen.

Not-Kinderzuschlag
Wenn Familien aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen (z.B. Kurzarbeitergeld), können auch sie vom Kinderzuschlag (KiZ) profitieren. Ab April wird ein sogenannter Notfall-KiZ eingeführt. Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, müssen ab April nicht mehr wie sonst üblich das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen. Es reicht dann der letzte Monat vor Antragstellung. Diese Regelung soll zunächst befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Der Kinderzuschlag kann bis zu 185 €/Kind betragen. Hier können Sie Ihren Anspruch checken: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse und hier den Antrag online stellen: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start . Eine persönliche Vorsprache bei der familienkasse ist nicht notwendig.

Gesetzliche Stundungsregelung
Ebenfalls ab dem 29.03.2020 tiritt eine gesetzliche Stundungsregelung in Kraft. Schuldner*innen, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtlichen Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/022320_GE_Corona.html

Gerichtsvollzieher*innen:
Gerichtsvollzieher*innen melden, dass sie (bis auf Eilsachen und Zustellung) wohl keinen Außendienst mehr machen und Termine im GV-Büro auf das aller notwendigste beschränken werden, soweit überhaupt welche stattfinden. Neue Termin werden dem Vernehmen nach nunmehr nicht mehr bestimmt.

Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Sollten Sie auch Selbständige beraten, müssen Sie wissen, dass laut Pressemitteilung des BMJV (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html) die Insolvenzantragspflicht bis mindestens 30.09.2020 ausgesetzt wird, wenn der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht.

Frührentner
Die Zuverdienstgrenzen für Frührentner werden aufgehoben. Wenn sie in der aktuellen Krisenlage helfen wollen, sollen sie im laufenden Jahr bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen dürfen – ohne dass das auf die Altersrente angerechnet wird. Normalerweise liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6300 Euro im Jahr.

Helfen Sie mit!

Der Corona-Virus hat uns längst erreicht und Einfluss auf unseren Alltag genommen. Täglich erreichen uns neue Vorgaben zum umsichtigen Umgang mit COVID-19.

Wir bitten Sie zunächst, alle Vorgaben des Landes und der Stadt Heidelberg ernst zu nehmen und umzusetzen.
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen!


Das Südstadtbüro und der gesamte Caritasverband legen daher großen Wert darauf, alle Südstädter und Heidelberger Bürger*innen sowie insbesondere die Angehörigen der Risikogruppen und alle Hilfsbedürftigen so gut wie möglich zu schützen und zu unterstützen.
Alle, die mit dem Südstadtbüro in Kontakt treten möchten, bitten wir, dies im Moment telefonisch oder per Mail zu tun.

Neben den notwendigen Anpassungen im Berufsalltag, sollte nun auch unser Nachbarschaftsleben stärker in den Fokus rücken. Rücksicht aufeinander, gegenseitige Unterstützung und moralischer Beistand sind in diesen Tagen besonders wichtig. Anstelle von Panik ist Solidarität angesagt.

Schon Mark Twain sagte einmal: „Der beste Weg, sich selbst eine Freude zu machen, ist: zu versuchen, einem andern eine Freude zu bereiten.“
Ganz nach diesem Leitbild möchte das Südstadtbüro dazu aufrufen, den Mitmenschen in der Nachbarschaft, die von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung besonders betroffen sind, unter die Arme zu greifen. Wir alle können unseren Beitrag leisten, indem wir füreinander da sind und uns gegenseitig helfen.

Wie kann ich helfen?
Um das zu ermöglichen, wollen wir eine schöne Idee aus Wien aufgreifen. Zwei Bewohner eines Mehrfamilienhauses haben ein Anschreiben formuliert und dieses bei sich im Treppenhaus aufgehängt, darin bieten sie in Zeiten der Corona-Virus-Krise ihre Hilfe an.
Für die schnelle Kontaktaufnahme mit den Nachbarn haben wir eine Vorlage entworfen, diese kann direkt hier heruntergeladen werden. [Downloadoption zum Treppenhaus Aushang]

So finktioniert´s:

1.       Ausdrucken

2.    Ausfüllen und

3.    im eigenen Haus aufhängen!

 

Umgekehrt können Sie, wenn Sie Unterstützung benötigen, selbst einen Aushang machen oder sprechen Sie Nachbarn an.
Auf Instagram und Twitter haben unter dem Hashtag #nachbarschaftschallenge bereits viele Menschen solche Aufrufe (in Hausfluren und Türen geteilt) und Hilfe angeboten.

Kennen Sie bereits die Plattform www.nebenan.de?

nebenan.de ist Deutschlands größte soziale Internet-Plattform, die Möglichkeiten zum Aufbau und Förderung von Nachbarschaften anbietet. Sie ermöglicht es sich kennen zu lernen, Empfehlungen auszutauschen und sich gegenseitig zu helfen, nicht nur in Zeiten von Corona.
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Unsere Dienste und Einrichtungen

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Katholische Sozialstation Heidelberg-Süd gGmbH

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