Bei der Kurzzeitpflege erhalten Sie alle Leistungen wie auch bei vollstationärer Pflege, es wird lediglich heimvertraglich eine Befristung des Aufenthaltes festgelegt. Verlängerungen über diese Frist hinaus, auch der nahtlose Übergang in die unbefristete vollstationäre Pflege, sind meist möglich.
Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Kalenderjahr mitfinanziert, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Durch Umwandlung des Anspruchs auf Verhinderungspflege kann der Kurzzeitpflegeanspruch noch um weitere Tage aufgestockt werden. Das tägliche Heimentgelt bei Kurzzeitpflege ist mit dem bei vollstationärer Pflege identisch, die Pflegeversicherung übernimmt jedoch einen höheren Anteil davon, so dass ein täglicher Eigenanteil von 42,99 € zu leisten ist, der bei finanzieller Notlage auf vorherigen Antrag eventuell auch vom zuständigen Sozialhilfeträger mitgetragen wird.
Kurzzeitpflege eignet sich gut als Übergangsversorgung nach einem Aufenthalt im Akutkrankenhaus oder auch während einer ambulanten Krankenhausbehandlung, als Versorgung während der Abwesenheit der häuslichen Pflegeperson oder auch als Probewohnen vor einem möglichen vollstationären Aufenthalt. Die Pflegeheimat St. Hedwig kann bis zu 12 Kurzzeitpflegegäste aufnehmen.